Ausschreibung/Elektrosystem

Ausschreibungsunterlagen:

Aufgrund der Tatsache dass Taubenabwehr kein Lehrberuf ist und es leider keinerlei Installationsvorschriften im Bezug auf die elektrische Taubenabwehranlage gibt, haben wir mit unserer langjährigen Erfahrung und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Hochbauämtern folgende Ausschreibungskriterien entwickelt:

1. Abstandshalter:

Die zu verwendenden Abstandshalter müssen witterungsbeständig, bruchsicher, sowie UV- beständig sein. Die darin arretierten Drähte müssen sich problemlos verschieben lassen. Der Fuß des Abstandhalters sollte 2,5x2,0 cm nicht überschreiten. Zudem sollte er über zwei Bohrungen verfügen, um beim Kleben einen zusätzlichen Nieteffekt erzielen zu können!

2. Kleber:

Der zu verwendende Kleber muss ein Zweikomponentenkleber, klarsichtig, dauerelastisch, UV- und temperaturbeständig sein. Temperaturbeständigkeit von – 40 bis + 90 Grad muss gewährleistet sein. Weiterhin muss der Kleber so beschaffen sein, das sich keine Fäulnis unter der Klebestelle bildet.

3. Drähte:

Die zu verwendenden Drähte sollen einen Durchmesser von 3mm nicht überschreiten, Sie müssen so beschaffen sein, das Sie nicht rosten und eine gute Stromleitfähigkeit besitzen. Weiterhin sollen Sie so biegsam sein, das man vorhandene Konturen nachbiegen kann.

4. Impulsgeber:

Der Impulsgeber muss alle 0,75 sek. Stromimpulse aussenden und darf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Stromstärke von 20mA für Außenanlagen nicht überschreiten! Der Impulsgeber sollte über eine Kontrollleuchte verfügen, um eine einfache Überprüfung der Anlagenfunktion zu gewährleisten.

5. Installation:

Auf den von Tauben befallenen Stellen müssen im Abstand von ca. 40 – 50 cm, die oben aufgeführten Abstandshalter mittels des o.ä. Klebers aufgeklebt werden. Alle Klebestellen müssen angeschliffen, bei Metallen blank geschliffen werden, um eine optimale Klebestelle zu erzielen. In die Abstandshalter sind die Drähte so einzulegen, das Sie sich bei Temperaturschwankungen ausdehnen und bewegen können.

6. Garantie:

Eine Garantie der Taubenfreiheit für die behandelten Flächen sowie eine Garantie von 5 Jahren auf die Anlage ist zu gewährleisten.

Nur so können Sie eine optimale Vergleichsmöglichkeit erzielen!
Denn elektrische Taubenabwehr ist nicht gleich elektrischer Taubenabwehr

Wenn wir Ihnen hiermit behilflich sein konnten, würden wir uns freuen.
Ihrer Anfrage sehen wir gerne entgegen!